Winterreifen aufm Mopped



Die leidige Diskussion um Winterreifen aufm Mopped hat vorerst ein Ende, denn ursprünglich hiess es ja, das auch Zweiräder Winterreifen aufziehen müssen, aber es kann Entwarnung gegeben werden:

Ein Sachverständiger der Polizeiakademie Baden-Württemberg hat das Gesetz genau geprüft. Er kam zu den Schluss, dass Krafträder und deren Reifen nicht unter die Richtlinie 92/23/EWG oder deren ablösende Richtlinie VO(EG) 661/2009 fallen, sondern unter die Richtlinie 2002/24/EG. Somit besteht für Krafträder die Bestimmung des § 2 Abs. 3a STVO nicht.

Ich kann nur jeden raten, der einen Bußgeldbescheid bekommen hat oder noch bekommen wird, Einspruch einzulegen mit der Begründung, dass Krafträder und deren Bereifung nicht unter die Richtlinie 92/23/EWG oder deren ablösende Richtlinie VO(EG) 661/2009 fallen, sondern unter die Richtlinie 2002/24/EG und somit die Bestimmung des § 2 Abs. 3a STVO nicht gilt.

Quelle: simsonforum.de